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> Erbschaftssteuer verfassungswidrig

> 07.03.2007

Für Experten war die Entscheidung keine Überraschung: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 7.3.2007 die derzeit geltenden Regelungen der Erbschaftssteuer als verfassungswidrig beurteilt. Die Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen tritt mit Ablauf des 31.7.2008 in Kraft, bis dahin hat somit der Gesetzgeber Zeit, eine Neuregelung bzw. „Reparatur“ vorzunehmen. Grund für die Entscheidung war die Tatsache, dass bei einem so genannten Erwerb von Todes wegen die Übertragung von Grundvermögen in der Regel zu einer deutlich geringeren Erbschaftssteuerbelastung führt, als dies etwa bei anderen Vermögensarten (z.B. Bargeld) der Fall ist: Bemessungsgrundlage für Grundbesitz ist der dreifache Einheitswert, dieser liegt jedoch meist wesentlich unter dem tatsächlichen Wert. Wie geht es nun weiter? Vorweg die gute Nachricht: Die Besteuerung der Grundstücke nach dem tatsächlichen Wert wird jedenfalls nicht kommen, da hier der Verfassungsgerichtshof bereits deutlich ausgesprochen hat, dass dies ebenfalls verfassungswidrig wäre, da eben Grund- und Finanzvermögen nicht direkt vergleichbar und unterschiedlich zu behandeln sind. Von der generellen Abschaffung der Erbschaftssteuer bis hin zur Anpassung der Einheitswerte (sprich Erhöhung) sind jedoch alle anderen Möglichkeiten offen. Von verschiedenen Seiten, etwa von der Österreichischen Hoteliersvereinigung, wurde jedoch ein Vorschlag unserer Firmengruppe aufgegriffen, wonach eine Reduktion der Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbsteuer jedenfalls dann erfolgen soll, wenn ein Betrieb übergeben und für mindestens 10 Jahre fortgeführt wird. Pro Jahr der Fortführung soll dann ein Zehntel der Übergabesteuern erlassen werden. Wenn in den nächsten Tagen der Verfassungsgerichtshof auch die Schenkungssteuer als verfassungswidrig beurteilen sollte, wird dieser Vorschlag eine besondere Bedeutung gewinnen. Für die große Zahl der Unternehmer, die vor einer Betriebsübergabe stehen, würde eine derartige Lösung nicht nur eine Erleichterung, sondern in vielen Fällen sogar eine Frage der Existenzsicherung darstellen.