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> Wie wertvolle Weiterbildung nicht viel kostet

> 17.06.2007
Unter dem sperrigen Titel „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel2)“ werden durch das Arbeitsmarktservice (AMS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) Weiterbildungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen gefördert. Die Förderungshöhe beträgt bis zu € 10.000 pro Teilnehmer. Gut ausgebildete Mitarbeiter sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor in jedem Unternehmen, die Prüfung, ob ein Förderungsanspruch besteht,
lohnt sich daher auf jeden Fall.

Bei Vorlage eines Bildungsplanes werden vor allem folgende Personen gefördert:
  • ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren,
  • Frauen, die maximal einen Lehrabschluss oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule aufweisen
  • und WiedereinsteigerInnen.

Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die entsprechend einem Bildungsplan vorgenommen werden. Die Höhe der Kurskostenförderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren, bei Frauen ab 45 Jahren sogar drei Viertel der Kursgebühren. Maximal werden € 10.000 pro TeilnehmerIn und Ansuchen gefördert.

Nähere Details zu diesem Förderungsprogramm und Antragsformulare können Sie unter den Internetadressen: AMS Produktblatt und
AMS Begehren herunterladen.