> Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer > 07.10.2007Dass die derzeitige Regelung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verfassungswidrig ist und nach derzeitiger Rechtslage am 31. Juli 2008 auslaufen wird, wurde bereits ausführlich in den Medien berichtet und war auch bereits Thema in unserem Newsletter. Welche Vorgangsweise soll jedoch bis zum Termin des Auslaufens, den 31. Juli 2008, gewählt werden? Erbschaftssteuer Obwohl das Auslaufen der Erbschaftssteuer feststeht, lehnt der Gesetzgeber eine sofortige Aufhebung des Gesetzes ab. Stirbt jemand beispielsweise am 31. Juli 2008 um 23 Uhr 30 – also vor dem Auslaufen der Erbschaftssteuer – sind je nach Höhe der Erbschaft und dem Verwandtschaftsverhältnis im ungünstigsten Fall bis zu 60% des Nachlasses als Erbschaftssteuer an den Fiskus abzuführen, tritt der Tod eine Stunde später ein, also am 1. August 2008, fällt dagegen keine Erbschaftssteuer mehr an. Es wird vielleicht im nächsten Jahr gegen Ende Juli manchmal die makabre Situation eintreten, dass der Ruf nach lebensverlängernden Maßnahmen so lange erfolgt, bis der Zeitpunkt für den „steueroptimalen“ Tod gekommen ist. Während der Todeszeitpunkt kaum beeinflusst werden kann, besteht die Möglichkeit für den Fall des Todes bis zum 31.7.2007 den Erbanfall durch Bedingungen hinauszuschieben. Dies ist nur in speziellen Fällen – etwa bei Lebensgefährten oder Schwiegerkindern als Erben – interessant und führt dazu, dass nahe Angehörige dann die so genannte Vorerbschaft zu einem niedrigeren Satz als die eigentlichen späteren Erben versteuern. In diesen Spezialfällen ist eine fundierte Beratung unumgänglich, für alle anderen Fälle bleibt die Hoffnung auf ein möglichst langes Leben… Schenkungssteuer Rainhard Fendrich hat es bereits in einem Lied gesungen: Nix is fix. Auch wenn es derzeit so aussieht, als würde auch die Schenkungssteuer am 31.7.2008 auslaufen, ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen: Vielleicht läuft die Schenkungssteuer aus, vielleicht kommt aber doch eine Ersatzlösung… Bei der Schenkungssteuer gibt es aber einige Gestaltungsmöglichkeiten, so kann etwa der Stichtag für eine Übergabe bei jetziger Vertragsunterzeichnung auf einen Termin nach dem 31.7.2008 verschoben werden. Sollte sich herausstellen,dass es zu einer Verschlechterung der Rechtssituation kommen wird, kann dann die Übergabe vorgezogen werden, wodurch die derzeitigen Gesetzesregelungen zur Anwendung kommen. Wer mit einer Schenkung nicht warten kann oder will, bis die rechtliche Situation bei der Schenkungssteuer völlig klar ist, kann auch die Abgabenbelastung durch die Vereinbarung von Gegenleistungen deutlich reduzieren. Eine entsprechende Beratung ist auch hier dringend zu empfehlen… |



