> Ab 2008 neue Reisekostenvorschriften
> 08.10.2007
Je nach Betrachtungsweise sind es noch rund 13 Wochen bis zum neuen Jahr 2008 oder nur mehr drei Monate. Fest steht jedenfalls, dass es ab 2008 zu einer deutlichen Neuregelung von Tagesgeldern und Fahrtkostenersätzen kommt. Vorab dazu die wichtigsten Informationen:
Dienstreise oder Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte? Der Gesetzgeber hat hier eine neue Abgrenzung geschaffen: Werden Fahrten zu einem (vorübergehenden) Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, können die Fahrtkostenvergütungen (z.B. Kilometergelder) dafür nur mehr im ersten Kalendermonat abgabenfrei ausbezahlt werden. Für den Folgemonat liegen laut den neuen Regelungen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, die mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. uU mit der Pendlerpauschale abgegolten sind. Werden trotzdem vom Dienstgeber Fahrtkostenersätze geleistet, stellen diese steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Für Bau- und Montagetätigkeiten gilt diese neue Bestimmung (noch) nicht, hier wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2009 eingeräumt.
Steuerfreiheit von Familienheimfahrten Ist eine tägliche Rückkehr an den Heimatort nicht zumutbar (idR bei einer Entfernung ab 120km) sind Familienheimfahrten, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer während arbeitsfreier Tage ausbezahlt, einmal pro Woche steuerfrei. Das Vorliegen einer lohngestaltenden Vorschrift ist – im Gegensatz zur bisherigen Regelung – keine Voraussetzung mehr für die Steuerfreiheit.
Voraussetzungen für die steuerfreie Gewährung von Taggeldern a) Dienstreisen im Nahbereich Taggelder bei Dienstreisen im Nahbereich (tägliche Rückkehr) sind so lange steuerfrei, als nicht der Einsatzort zu einem „weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit“ wird. Dies ist bei mehr als fünf Tagen durchgehender Tätigkeit, fünf Tagen regelmäßig wiederkehrender Tätigkeit oder bei mehr als 15 Tagen unregelmäßig wiederkehrender Tätigkeit der Fall. b) Dienstreisen außerhalb des Nahbereiches Ist eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar, sind Taggelder so lange steuerfrei, bis der Ort zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit wird, dies ist laut Finanz nach sechs Monaten der Fall. c) Außendiensttätigkeit, Fahrtätigkeit, Baustellen-, Montagetätigkeit,
Arbeitskräfteüberlassung Für diese Arbeitnehmer gelten die neuen Regelungen erst ab 1. Jänner 2010, bis dahin gibt es für diesen Personenkreis hinsichtlich der steuerfreien Zahlung von Taggeldern keine zeitliche Beschränkung.
Da noch keine abschließenden Unterlagen vorliegen, können sich bei der Reisekostenabrechnung noch kleinere Änderungen ergeben. Namhafte Experten behaupten übrigens, die Neuregelungen seien – ebenso wie bereits die alten – teilweise verfassungswidrig. Für Spannung ist damit jedenfalls gesorgt…
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