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> Das neue Unternehmensstrafrecht und Änderungen im Finanzstrafrecht

> 29.03.2006

Am 01.01.2006 ist das neue „Verbands-
verantwortlichkeitsgesetz
“ in Kraft getreten. Darin wird bestimmt, dass für mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen, welche ab 01.01.2006 begangen werden, auch „Verbände“ (z.Bsp. Aktiengesellschaften, GmbH´s, Personengesellschaften) zur Verantwortung gezogen werden können. Im Bereich des Finanzstrafrechtes gilt das nicht nur für mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen, sondern für alle Finanzvergehen.

War es also bisher in Österreich nur möglich natürliche Personen nach deren persönlichen Umständen zur Verantwortung zu ziehen, so sind es in Hinkunft zusätzlich auch die „Verbände“ (also die Unternehmen selbst), welche mittels  „Geldbußen“ sanktioniert werden können. Diese Änderungen können für Unternehmen, welche in Form von Gesellschaften geführt werden, weitreichende Folgen in Form von viel höheren Strafausmaßen haben.

Zur Verhängung einer Strafe musste bisher den betreffenden Personen (Mitarbeiter oder Entscheidungsträger) ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. War nun das Vergehen die Folge mangelnder Unternehmensorganisation oder Mitarbeiterschulung, so waren oft die
Zurechenbarkeit und die Beweisbarkeit individueller Tatbegehung und somit Sanktionen nicht möglich. Solche Fälle führen in Zukunft sehr wohl zu entsprechenden Geldbußen, weil eben das Unternehmen selbst zur Verantwortung gezogen wird.

Es besteht für die betroffenen Unternehmen nunmehr ein erhöhtes Risiko, wenn zumutbare technische, organisatorische oder personelle Vorkehrungen unterlassen werden.

Wesentlich für die Geschäftsführung von Gesellschaften ist daher

  • die Dokumentation der betrieblichen Abläufe, die Schaden verhindern sollen und
  • der Aufbau eines funktionierenden Risikomanagements.

Wenn Sie Fragen zur neuen Gesetzeslage haben steht Ihnen Herr Paul Seitinger in der Kanzlei Zell am See und für Fragen des Risikomanagements bzw. Internen Kontrollsystems Mag. Martin Zehentmayer am Standort Salzburg zur Verfügung.

StB Paul Seitinger
Prodinger & Partner
5700 Zell am See