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> Freibetrag für investierte Gewinne

> 06.06.2006

Am 23. Mai hat der Nationalrat das KMU-Förderungsgesetz 2006 beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) steuerliche Erleichterungen geschaffen werden. Hauptpunkte sind die Schaffung eines Freibetrages für investierte Gewinne, ein generelles Verlustvortragsrecht (beschränkt auf die letzten drei Jahre) nun auch für Einnahmen-/Ausgabenrechner sowie die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von bisher 22.000 Euro auf 30.000 Euro. Der Wermutstropfen bei den neuen Regelungen: Die Wirksamkeit tritt erstmals bei der Veranlagung 2007 ein. An dieser Stelle trotzdem bereits die wichtigsten Eckdaten zum Freibetrag für investierte Gewinne:

Wer ist betroffen?
Das neue Gesetz ermöglicht „natürlichen“ Personen die ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, einen Freibetrag für investierte Gewinne geltend zu machen. Die Begünstigung steht auch Freiberuflern zu. Eine ähnliche Regelung für nicht entnommene Gewinne galt bisher nur für bilanzierende Unternehmer.

Wie hoch ist die Begünstigung?
Die neue steuerliche Begünstigung in Höhe von maximal 10% des Gewinnes steht insoweit zu, als dafür Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter vorgenommen werden. Nach oben ist die Begünstigung mit 100.000 Euro je Steuerpflichtigem begrenzt.

Welche Investitionen sind begünstigt?
Begünstigt ist die Investition in bestimmte Anlagegüter die eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und im Inland oder im EU-Raum verwendet werden. Nicht begünstigt sind vor allem Investitionen in Gebäude, PKW (mit Ausnahmen), geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Auch Wertpapiere zählen unter bestimmten Voraussetzungen zu den begünstigten Wirtschaftsgütern.

Wirkung des Freibetrages
Der Freibetrag vermindert im Jahr der Geltendmachung die steuerliche Bemessungsgrundlage. Beispiel: Ein Arzt hat einen Gewinn von Euro 100.000 und kauft Wertpapiere in Höhe von Euro 10.000, zu versteuern sind dann nur mehr Euro 90.000. Die neuen Regelungen führen vor allem bei „kleinen“ Betrieben zu einer steuerlichen Entlastung - leider, leider aber erst ab 2007. Wer als Unternehmer seinen Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt, sollte aber bereits jetzt bei seiner Investitionsplanung an den Freibetrag für investierte Gewinne denken.